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Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding betreibt in Berlin eine ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Die Schwerpunkte der Kanzlei sind das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Außerdem hat sich die Kanzlei auf die Verteidigung in Stalkingfällen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Nöding betreut eine Vielzahl von Haftmandaten, berät und vertritt also Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Er vertritt hauptsächlich strafrechtliche Mandate in Berlin, tritt aber auch an Gerichten außerhalb von Berlin auf.

Engagierte und kompetente Verteidigung im Strafrecht in Berlin

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und gehört seit Januar 2011 zum Vorstand dieser ältesten und mitgliederstärksten Strafverteidigervereinigung Deutschlands. Außerdem ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ). Rechtsanwalt Dr. Nöding veröffentlicht regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften und tritt als Interviewpartner verschiedener Rundfunk- und Fernsehsender auf.

Durchgehende Erreichbarkeit in Berlin

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding steht ihren Mandanten in Berlin an Werktagen durchgehend von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. In Notfällen, also bei Verhaftung, Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Nöding auch außerhalb dieser Zeiten (also werktags zwischen 18 Uhr und 9 Uhr sowie am Wochenende) unter der Notfallrufnummer 030 - 39749286. Wir bitten Sie, diese Notfallrufnummer nur in tatsächlichen Notfällen anzuwählen. Nutzen Sie zur einfachen Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Dr. Nöding die kostenlose Online-Anfrage.

Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch in Berlin

Sollten Sie bei einem Problem im Strafrecht an einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding interessiert sein, so vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Besprechungstermin. In diesem ersten persönlichen Gespräch, das meist telefonisch geführt wird, können Sie Ihre Angelegenheit Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding ausführlich schildern. Rechtsanwalt Dr. Nöding erläutert Ihnen dann, welche Kosten entstehen würden, falls er Ihre Verteidigung übernehmen sollte. Dieses erste Gespräch ist für sie unverbindlich und kostenlos. Sie können nach diesem Gespräch in Ruhe entscheiden, ob Rechtsanwalt Dr. Nöding Sie in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit vertreten soll. Alternativ können Sie für eine erste Kontaktaufnahme auch die kostenlose Online-Anfrage nutzen.

Faires Honorarsystem

Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding in Berlin mit Ihrer Vertretung in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit beauftragen, bestehen verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung. Sie können entweder eine Abrechnung nach den gesetzlich vorgegebenen Gebührensätzen des RVG vereinbaren oder eine Abrechnung nach Stundensätzen. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit Rechtsanwalt Dr. Nöding. Für die Vertretung an Gerichten außerhalb von Berlin gelten besondere Honorarkonditionen. Nähere Informationen zu Vergütung und Honorar finden Sie hier.

Tätigkeit als Pflichtverteidiger in Berlin

Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders bei schweren Delikten (z.B. Raub, Erpressung, schwere Körperverletzung, Tötungsdelikte) oder im Jugendstrafrecht arbeitet Rechtsanwalt Dr. Nöding auch als Pflichtverteidiger. Ob ein Mandant als Pflichtverteidigungsmandat übernommen wird, ist einzelfallabhängig; entsprechende Zusagen werden erst nach dem persönlichen Erstgespräch mit dem Mandanten gegeben. Nährere Informationen zur Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding als Pflichtverteidiger hier.

Wichtig im Strafecht: Erst zum Rechtsanwalt, dann zur Polizei

Das Wichtigste zum Schluss: Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, so sollten Sie in keinem Fall dieser Vorladung folgen und dort eine Aussage machen. Sie sind dazu nicht verpflichtet und Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Beraten Sie sich bei Fällen, die das Strafrecht betreffen zuerst mit dem Verteidiger Ihres Vertrauens. Dieser kann für Sie die Ermittlungsakte einsehen und mit Ihnen besprechen, was Ihnen vorgeworfen wird und welches das beste Vorgehen zu Ihrer Verteidigung ist. Erst danach sollten Sie - wenn dies überhaupt sinnvoll ist - eine Aussage machen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der Strafrechtskanzlei Dr. Toralf Nöding erhalten Sie auf den folgenden, ebenfalls von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding betriebenen Websites:


Blog

Alltägliches und Merkwürdiges aus dem Alltag eines Strafverteidigers erfahren Sie in dem von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding betriebenen Blog: www.verteidigerblog.de.